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Architektur- und Sachverständigenbüro Lehmann
Inhaber: Ulrich Lehmann

Architektur- und Sachverständigenbüro Lehmann

Büro Kamen:
Rosenstraße 6b
59174 Kamen-Heeren Telefon: 02307 - 92 53 98
Fax: 02307 - 92 53 99

Büro Steinfurt:
Maximilian-Kolbe-Str. 56
48565 Steinfurt
Telefon: 02552 - 50 43 25

Natürliches Bauen - gesundes Wohnen

Ulrich Lehmann
Staatlich anerkannter Sachverständiger für
den Schall-  und Wärmeschutz
Sachverständiger für Energieberatung
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Architekt
Dipl.-Ing. (FH) Architektur
Dipl.-Ing. Raumplanung
Baubiologe IBN
Baudenkmalpfleger
Sicherheitsingenieur
Mitglied der Architektenkammer NRW
Mitglied im Bund Deutscher Baumeister
Mitglied im Deutschen Energieberaternetzwerk
Mitglied im Verband Gebäudeenergieberater Handwerker Ingenieure

www.altbausanierung-lehmann.de
Email: ulrich@altbausanierung-lehmann.de

Das Architektur- und Sachverständigenbüro Lehmann stellt sich vor


Wir sind ein Fachbüro für das Bauen im Bestand.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich aber nicht nur auf die Altbausanierung, sondern ebenso auf den  Neubau.
Unsere besondere Stärke ist die ganzheitliche Betrachtung der am Bau auftretenden Probleme. Hierbei bedienen wir uns der Grundsätze der Baubiologie.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf das Wohlbefinden der Nutzer. Deswegen haben wir uns auf dem Gebiet der Bauphysik, d. h. dem Wärme- und Schallschutz aber auch dem Feuchtehaushalt von Gebäuden, vertieftes Fachwissen erworben.
Ein gelungenes Haus sieht aus unserer Sicht nicht nur schön und harmonisch aus. Es muß darüber hinaus auch den ihm zugedachten Zweck gut erfüllen. Dies bezieht sich nicht nur aufs Auge, sondern auf alle menschlichen Sinne.
Ein gelungenes Haus ist ein solches, in dem man sich in jeglicher Hinsicht wohlfühlen kann.
Wir wollen den Wellness-Gedanken auf die gebaute Umwelt übertragen. Schließlich verbringen wir die meiste Zeit unseres Lebens in Gebäuden.
Ein weiteres Anliegen, das uns besonders am Herzen liegt, ist die Erhaltung unseres baulichen Erbes. Hierbei geht es weniger um die unumstrittenen Denkmäler, wie unsere Burgen, Schlösser und Kirchen, sondern gerade auch um die, oftmals unscheinbaren, Häuser der kleinen Leute aus vergangenen Jahrhunderten, die unsere Umwelt bis heute prägen.
Für uns spielt es dabei keine Rolle, ob ein Haus unter Denkmalschutz steht oder nicht. Wir behandeln jedes Haus zunächst einmal so, als ob es ein Denkmal wäre. Hierzu bringen wir ein gewisses Maß an Demut gegenüber den Werken unseren altvorderen Kollegen mit. Unser Ziel ist es, bestehende Gebäude an moderne Nutzeranforderungen anzupassen, ohne dabei ihre Bausubstanz und ihren Charakter zu zerstören.

Ruskins Gesetz

„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen."
John Ruskin
engl. Sozialreformer 1819-1900

Wir erbringen unsere Dienstleistungen

Im Kreis Unna mit den Gemeinden Selm, Werne, Lünen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna, Holzwickede, Schwerte und Fröndenberg,
in Dortmund, Bochum, Münster, Hamm, Hagen,
Im Kreis Coesfeld mit den Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden,
Im Kreis Steinfurt mit den Gemeinden Emsdetten, Grevel, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Westerkappeln, Wettringen,
Im Kreis Soest mit den Gemeinden Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Soest, Warstein, Werl, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense Lippetal, Möhnesee, Welver, Wickede (Ruhr),
Im Märkischen Kreis mit den Gemeinden Altena, Balve, Halver, Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden (Sauerland), Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Herscheid, Nachrodt-Wiblingswerde, Schalksmühle,
Im Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten,
Im Kreis Recklinghausen mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

Letzte Änderung 31.05.2019

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