Der Energieausweis ist bei Mieterwechsel oder Verkauf Interessenten zugänglich zu machen. Das bedeutet auch, daß Sie keinen Energieausweis benötigen, wenn Sie Eigenheimbesitzer sind und Ihr Haus selbst bewohnen und es nicht verkaufen oder vermieten wollen. Sie benötigen ebenfalls keinen Energieausweis, so lange kein Mieterwechsel ansteht, wenn Sie Vermieter sind. Erst zum nächsten Mieterwechsel nach den oben genannten Stichtagen benötigen Sie einen Energieausweis. |
Grundsätzlich gibt es zwei Sorten von Energieausweisen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen: 1. Der Bedarfsausweis 2. Der Verbrauchsausweis |
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls haben sich die Bundesrepublik Deutschland und die Staaten der Europäischen Union verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß kräftig zu senken. Da ein wesentlicher Teil des Energieverbrauchs in Europa von Gebäuden herrührt, erließ die Europäische Union die sog. Gebäuderichtlinie, in der die Mitgliedsstaaten verpflichtet wurden, einen Energieausweis einzuführen, einem Papier, aus dem die energetische Qualität eines Gebäudes hervorgeht. Man darf sich das ungefähr so wie die Energielabels bei Haushaltsgeräten vorstellen, die wir alle kennen. Der Gesetzgeber wünscht sich, daß die Leute, die eine Wohnung mieten oder ein Haus kaufen wollen, sich an der Einstufung im Energieausweis orientieren. Hand aufs Herz: Wer würde heute noch einen Kühlschrank Energieeffizienzklasse D kaufen? Und genauso hofft der Gesetzgeber, daß die Leute in ihre Häuser investieren, weil schlecht gedämmte Häuser zukünftig schwerer zu vermarkten sein werden als gut gedämmte. |
Der Verbrauchsausweis basiert auf einer statistischen Auswertung Ihrer Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Hierbei wird Ihr Energieverbrauch auf das Referenzklima Deutschland hochgerechnet und dabei auch eine Witterungsbereinigung für die unterschiedlich kalten oder warmen Jahre durchgeführt. Grundlage ist der Heizwärme– und der Warmwasserwärmebedarf Ihres Hauses. Der Verbrauchsausweis weist eine Kennzahl aus: Den Endenergiebedarf in kWh/m²a (Endenergie ist das, was auf Ihrer Heizkostenabrechnung draufsteht)
Vorteil: Dieser Energieausweis ist der billigere von den beiden Nachteil: Dieser Energieausweis ist weniger aussagekräftig, da das Nutzerverhalten vollständig in die Berechnung eingeht. So kann das 50er Jahre Einfamilienhaus im Verbrauchsausweis Passivhausqualität bekommen, weil Oma Käthe nur noch das Wohnzimmer und die Küche beheizt, während der Rest des Hauses kalt bleibt. Gerade bei kleinen Häusern mit wenigen Wohnungen ist die Aussagekraft des Verbrauchsausweises beschränkt. Wir raten Ihnen daher eher zum Bedarfsausweis. |
Natürlich haben Sie als Immobilieneigentümer nicht viel Lust, Geld für einen Ausweis auszugeben, der Ihnen von Berlin aufs Auge gedrückt wurde. Die Lobby Wohnungswirtschaft hatte das auch nicht, deswegen gibt es grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen Bedarfs– und Verbrauchsausweis. Eine Ausnahme bilden Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Für diese Gebäude muß ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. In der Praxis bedeutet das, daß das Einfamilienhaus Baujahr 1972 einen Bedarfsausweis haben muß, das Mehrfamilienhaus Baujahr 1925 mit 6 Wohnungen aber nicht. |
Gehören Sie zu den Leuten, die sich darüber ärgern, daß Sie jetzt zusätzlich Geld für einen Energieausweis ausgeben müssen? Dann ist für Sie der Verbrauchsausweis der richtige Energieausweis.
Wollen Sie Ihr Haus in absehbarer Zeit energetisch optimieren, sollten Sie zum Bedarfsausweis greifen. Am besten beauftragen Sie eine Vor-Ort-Energieberatung. Der Energieausweis für Ihr Haus in seinem gegenwärtigen Zustand fällt dabei gewissermaßen als „Abfallprodukt“ an. Zusätzlich bekommen Sie viele wertvolle Tips, welche Energiesparmaßnahmen sich an Ihrem Haus lohnen. Der endgültige Energieausweis wird sinnvollerweise nach der Sanierung ausgestellt, da Ihr Haus dann eine bessere Einstufung bekommt. Haben Sie ein Haus mit weniger als sechs Wohnungen sollten Sie ebenfalls zum Bedarfsausweis greifen, wenn Sie Wert auf Aussagekraft des Energieausweises legen. Sonst reicht auch ein Verbrauchsausweis. |
Ulrich Lehmann Staatlich anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz Sachverständiger für Energieberatung und hygrothermische Bauphysik Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Architekt Dipl.-Ing. (FH) Architektur Dipl.-Ing. Raumplanung Baubiologe IBN Baudenkmalpfleger Mitglied der Architektenkammer NRW Mitglied im Bund Deutscher Baumeister Mitglied im Deutschen Energieberaternetzwerk Mitglied im Verband Gebäudeenergieberater Handwerker Ingenieure |
Wir erbringen unsere Dienstleistungen Im Kreis Unna mit den Gemeinden Selm, Werne, Lünen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna, Holzwickede, Schwerte und Fröndenberg, in Dortmund, Bochum, Münster, Hamm, Hagen, Im Kreis Coesfeld mit den Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden, Im Kreis Steinfurt mit den Gemeinden Emsdetten, Grevel, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Westerkappeln, Wettringen, Im Kreis Soest mit den Gemeinden Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Soest, Warstein, Werl, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense Lippetal, Möhnesee, Welver, Wickede (Ruhr), Im Märkischen Kreis mit den Gemeinden Altena, Balve, Halver, Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden (Sauerland), Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Herscheid, Nachrodt-Wiblingswerde, Schalksmühle, Im Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten, Im Kreis Recklinghausen mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop |
Architektur– und Sachverständigenbüro Lehmann |
Energieausweis für Gebäude |