Marktwertgutachten bei Streit mit dem Finanzamt wegen der Erbschaftssteuer Sie haben eine Immobilie geerbt. Einige Zeit später bekommen Sie einen Erbschaftssteuerbescheid vom Finanzamt. Entweder freuen Sie sich, daß Sie so wenig oder auch nichts zahlen sollen. Dann schweigen und genießen Sie. Vielleicht wundern Sie sich aber auch, daß das Finanzamt Opas „Bruchbude“ für ein Schloß hält und Sie fallen beim Lesen des Erbschaftssteuerbescheides vom Hocker. Wenn Ihnen solches widerfährt, haben Sie die Möglichkeit, durch ein Marktwertgutachten das Finanzamt davon zu überzeugen, daß der Wert des geerbten Hauses doch ein ganz anderer ist, als es das Finanzamt glaubt. |
Marktwertgutachten bei Erbauseinandersetzungen Sie haben beispielsweise zu mehreren Geschwistern Ihr Elternhaus geerbt. Nun soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden und einer soll die anderen Geschwister auszahlen. Grundlage hierfür ist ein Marktwertgutachten, in dem der Marktwert zum Todestag des Erblassers ermittelt wird. |
Marktwertgutachten bei Betreuung Sie sind vom Amtsgericht zum Betreuer beispielsweise Ihres pflegebedürftigen Vaters bestellt worden. Um die Pflegekosten finanzieren zu können, soll das Haus verkauft werden. Sie haben Interessenten und könnten verkaufen. Um zu verhindern, daß das Haus unter Wert verkauft wird, verlangt das Amtsgericht aber ein Wertgutachten. |
Marktwertgutachten im Scheidungsfall und bei Trennungen Sie befinden sich mitten in der Trennung von Ihrem zukünftigen Ex-Partner. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist der Zugewinn während der Ehe zu ermitteln. Dies geschieht beim gemeinsamen Haus, in dem der Wert zum Anschaffungs– und der Wert zum Trennungszeitpunkt berechnet und aus beiden Werten die Differenz ermittelt wird.
Auch, wenn Sie nicht verheiratet sind, muß eine Einigung über den Wertausgleich mit dem Partner gefunden werden, der auszieht. Dies kann durch ein Marktwertgutachten geschehen. |
Preisfindung bei Kauf oder Verkauf Sie wollen eine Immobilie verkaufen oder auch kaufen. Weil niemand etwas zu verschenken hat, möchten Sie wissen, wo der realistische und angemessene Preis liegt. |
Ulrich Lehmann Staatlich anerkannter Sachverständiger für den Schall- und Wärmeschutz Sachverständiger für Energieberatung und hygrothermische Bauphysik Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Architekt Dipl.-Ing. (FH) Architektur Dipl.-Ing. Raumplanung Baubiologe IBN Baudenkmalpfleger Mitglied der Architektenkammer NRW Mitglied im Bund Deutscher Baumeister Mitglied im Deutschen Energieberaternetzwerk Mitglied im Verband Gebäudeenergieberater Handwerker Ingenieure |
Wir erbringen unsere Dienstleistungen Im Kreis Unna mit den Gemeinden Selm, Werne, Lünen, Bergkamen, Bönen, Kamen, Unna, Holzwickede, Schwerte und Fröndenberg, in Dortmund, Bochum, Münster, Hamm, Hagen, Im Kreis Coesfeld mit den Gemeinden Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Rosendahl und Senden, Im Kreis Steinfurt mit den Gemeinden Emsdetten, Grevel, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Westerkappeln, Wettringen, Im Kreis Soest mit den Gemeinden Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen, Soest, Warstein, Werl, Anröchte, Bad Sassendorf, Ense Lippetal, Möhnesee, Welver, Wickede (Ruhr), Im Märkischen Kreis mit den Gemeinden Altena, Balve, Halver, Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden (Sauerland), Neuenrade, Plettenberg, Werdohl, Herscheid, Nachrodt-Wiblingswerde, Schalksmühle, Im Ennepe-Ruhr-Kreis mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten, Im Kreis Recklinghausen mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop |
Architektur– und Sachverständigenbüro Lehmann |
Wertermittlung von Immobilien |
Grundsteuer zu hoch Sie sind der Meinung, daß das Finanzamt den Wert Ihres Grundstückes bei der Bemessung der Grundsteuer zu hoch einschätzt. Sie können durch ein Gutachten nachweisen, daß der Wert Ihres Grundstückes tatsächlich deutlich niedriger liegt, als es das Finanzamt eingeschätzt hat. |